FAQ Alles rund um deine Abrechnung

Abrechnung ohne Fragezeichen.

Hand aufs Herz: Bei Tarifen, Zusatzversicherungen und Rückforderungsbelegen verliert man schnell den Durchblick. Das ist völlig normal.

Damit du nicht lange nachlesen oder in Warteschleifen hängen musst, habe ich die wichtigsten Fragen hier für dich auf den Punkt gebracht. So siehst du sofort, auf was du achten musst.

Dein erster Schritt: Lade dir am besten direkt meine Schritt-für-Schritt-Checkliste (PDF) herunter. Drucke sie aus und hake die Punkte ab, wenn du kurz mit deiner Krankenkasse telefonierst. So erlebst du garantiert keine bösen Überraschungen bei den Kosten.

Falls deine Frage hier nicht auftaucht, melde dich einfach ungeniert direkt bei mir.

Übernimmt meine Zusatzversicherung die Kosten für die Therapie?

Ja, in den meisten Fällen schon. Ich bin bei den wichtigen Stellen wie EMR und EGK mit den Methoden Ayurveda-Ernährung und -Massage, sowie Branchenzertifikat OdA KT - Methode Ayurveda Therapie registriert. Da aber jeder Versicherungsvertrag individuell ist, empfehle ich dir, vor dem ersten Termin kurz bei deiner Kasse nachzufragen, ob „Ayurveda Therapie“, „Ayurveda Massage“ oder "Ayurveda Ernährungsberatung" in deinem Modell enthalten ist.

Wie viel Geld bekomme ich zurückerstattet?

Das hängt ganz von deinem gewählten Modell ab. Die meisten Versicherungen übernehmen zwischen 70 % und 90 % des Rechnungsbetrags. Beachte bitte, dass viele Kassen ein jährliches Höchstlimit haben (z. B. CHF 1'500.– oder CHF 3'000.– pro Kalenderjahr).

Gibt es eine zeitliche Begrenzung pro Sitzung?

Seit April 2026 haben einige Versicherungen (z. B. die Groupe Mutuel) neue Regeln: Sie vergüten oft nur bis zu 60 Minuten pro Behandlungstag. Wenn wir eine längere Sitzung vereinbaren (z. B. 90 Minuten bei intensiveren Behandlungen), kann es sein, dass du die Differenz als Selbstbehalt übernimmst. Frag am besten gezielt nach „Zeitlimits pro Sitzung“.

Brauche ich eine ärztliche Verordnung?

Das kommt auf deine Versicherung an. Oft kannst du die ersten 5 bis 9 Sitzungen ohne Verordnung besuchen. Bei längerfristigen Begleittherapien (z. B. bei Erschöpfung oder Depression) verlangen die Kassen manchmal ab einem gewissen Punkt ein kurzes Zeugnis deines Arztes, um die medizinische Notwendigkeit zu bestätigen.

Was ist der „Tarif 590“ auf meiner Rechnung?

Der Tarif 590 ist der Schweizer Standard für komplementärmedizinische Leistungen. Er sorgt dafür, dass deine Rechnung transparent in 5-Minuten-Intervalle aufgeschlüsselt ist. So kann deine Versicherung genau sehen, welche therapeutischen Leistungen erbracht wurden und diese schnell bearbeiten.

Was mache ich, wenn meine Versicherung die Zahlung ablehnt?

Keine Panik! Oft fehlen nur aktuelle Informationen oder eine ZSR-Nummer wurde im System nicht richtig zugeordnet. Melde dich in diesem Fall einfach bei mir – wir gehen die Rechnung gemeinsam durch und ich unterstütze dich bei der Klärung mit deiner Kasse.

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